Als Wahlärztin habe ich keinen Vertrag mit den Krankenkassen.
Sie bezahlen vorerst das Arzthonorar und reichen dann die Honorarnote bei Ihrer Krankenkasse zur Kostenrückerstattung ein.
Die Kostenrückerstattung ist je nach Krankenkasse unterschiedlich - daher kann ich keine verbindlichen Angaben über die Höhe der Rückerstattung machen.